Wohnen im Ausland: Welche Länder bieten finanzielle Vorteile im Ruhestand?

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Wohnen im Ausland: Welche Länder bieten finanzielle Vorteile im Ruhestand?

Mehr Sonne, niedrigere Lebenshaltungskosten und ein Alltag, der besser zur eigenen Rente passt: Für viele Menschen ist das Wohnen im Ausland im Ruhestand eine attraktive Vorstellung. Einige Länder werben außerdem mit besonderen Steuerregelungen um Ruheständlerinnen und Ruheständler aus dem Ausland. Ein Umzug lohnt sich finanziell jedoch nicht automatisch. Neben Miete, Lebensmitteln und Steuern spielen auch Krankenversicherung, Pflege, Wechselkurse, Aufenthaltsrecht und die Entfernung zur Familie eine Rolle. Ein Land mit niedrigen Preisen kann teuer werden, wenn private medizinische Leistungen, regelmäßige Flüge nach Deutschland oder eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung erforderlich sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche finanziellen Vorteile das Wohnen im Ausland im Alter bieten kann, welche Länder besondere Steuerregelungen vorsehen und was Sie vor einem Umzug prüfen sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die deutsche Rente kann grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden.
  • Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gelten viele Abläufe einfacher als in anderen Ländern.
  • Griechenland, Italien und Zypern bieten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Steuerregelungen für ausländische Renteneinkünfte.
  • Steuerliche Vorteile allein reichen für die Auswahl des Landes nicht aus.
  • Krankenversicherung, medizinische Versorgung und mögliche Pflegekosten sollten frühzeitig geklärt werden.
  • Die steuerliche Behandlung hängt vom Wohnsitz, der Art der Rente und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Welche finanziellen Vorteile bietet das Wohnen im Ausland im Alter?

Der Ruhestand im Ausland kann vor allem dann finanziell attraktiv sein, wenn die laufenden Ausgaben im Zielland niedriger sind als in Deutschland. Das betrifft je nach Region insbesondere:

  • Mieten und Immobilienpreise,
  • Lebensmittel und Restaurantbesuche,
  • öffentliche Verkehrsmittel,
  • haushaltsnahe Dienstleistungen,
  • Freizeitangebote,
  • ambulante Unterstützung und Betreuung.

Dadurch kann eine gleichbleibende Rente im Alltag mehr Möglichkeiten bieten. Besonders groß können die Unterschiede zwischen deutschen Großstädten und kleineren Orten in Süd- oder Südosteuropa sein. Einige Staaten bieten zusätzlich steuerliche Sonderregelungen für Menschen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und eine Rente aus dem Ausland beziehen. Diese Modelle sind jedoch an Bedingungen geknüpft und gelten nicht automatisch für jede deutsche Rente.

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Wird die deutsche Rente auch im Ausland ausgezahlt?

Die deutsche gesetzliche Rente kann grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden. Bei einem dauerhaften Umzug innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz wird sie in der Regel weiterhin vollständig ausgezahlt. Bei anderen Staaten können je nach Rentenart und Sozialversicherungsabkommen Einschränkungen gelten. Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung frühzeitig über Ihren Umzug und Ihre neue Anschrift. Je nach Wohnsitzland kann außerdem regelmäßig eine Lebensbescheinigung erforderlich sein.

Welche Länder bieten Ruheständlern steuerliche Vorteile?

Einige europäische Staaten bieten besondere steuerliche Regelungen für Menschen, die im Ruhestand ihren Wohnsitz verlegen. Andere Länder sind vor allem wegen niedrigerer Wohn- und Lebenshaltungskosten interessant.

Zu den häufig genannten Zielen gehören:

  • Griechenland,
  • Italien,
  • Zypern,
  • Bulgarien,
  • Spanien,
  • Portugal.

Die Vorteile unterscheiden sich jedoch deutlich. Während manche Länder mit festen Steuersätzen auf ausländische Einkünfte werben, entstehen die finanziellen Vorteile andernorts eher durch günstigere Mieten, Dienstleistungen und Alltagskosten. Wichtig ist immer die persönliche Gesamtrechnung. Eine steuerliche Vergünstigung kann durch hohe Wohnkosten, private Gesundheitsleistungen oder regelmäßige Reisen nach Deutschland wieder ausgeglichen werden.

Griechenland: Sonderbesteuerung für ausländische Rentner

Griechenland bietet Menschen mit einer ausländischen Rente die Möglichkeit, ihren steuerlichen Wohnsitz in das Land zu verlegen und eine besondere Besteuerung ausländischer Einkünfte zu beantragen. Das Modell sieht eine pauschale Besteuerung von sieben Prozent vor und kann unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 15 Steuerjahre gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betreffende Person zuvor über mehrere Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig war. Zusätzlich können die Wohn- und Lebenshaltungskosten außerhalb besonders gefragter Inseln und Küstenregionen niedriger sein als in deutschen Großstädten.

Mögliche Vorteile in Griechenland

  • sieben Prozent auf bestimmte ausländische Einkünfte,
  • häufig niedrigere Wohnkosten außerhalb touristischer Zentren,
  • Alltag im Euroraum,
  • EU-Mitgliedschaft,
  • vergleichsweise günstige Dienstleistungen.

Die Regelung muss beantragt werden. Vor dem Umzug sollte außerdem geprüft werden, welche Rentenbestandteile und weiteren Einkünfte tatsächlich erfasst werden.

Italien: Sieben-Prozent-Regelung in ausgewählten Gemeinden

Italien bietet bestimmten ausländischen Rentnerinnen und Rentnern eine besondere Besteuerung ihrer ausländischen Einkünfte mit sieben Prozent. Die Regelung gilt jedoch nicht im gesamten Land. Der neue Wohnsitz muss sich grundsätzlich in einer qualifizierten kleineren Gemeinde in bestimmten Regionen Süditaliens befinden. Große Städte und viele bekannte Urlaubsregionen fallen nicht darunter.

Mögliche Vorteile in Italien

  • sieben Prozent auf bestimmte ausländische Einkünfte,
  • teilweise günstige Immobilien in kleineren Gemeinden,
  • Leben innerhalb der EU und des Euroraums,
  • gute Erreichbarkeit aus Deutschland,
  • große Auswahl unterschiedlicher Regionen.

Das Modell passt vor allem zu Menschen, die bewusst in einer kleineren Gemeinde leben möchten. Wer Rom, Mailand, die Toskana oder besonders beliebte Küstenorte bevorzugt, kann die Sonderregelung meist nicht nutzen.

Bulgarien: Niedrige Lebenshaltungskosten

Bulgarien bietet keinen speziellen Steuertarif, der automatisch für jede ausländische Rente gilt. Der wichtigste finanzielle Vorteil liegt in den häufig niedrigeren Wohn- und Lebenshaltungskosten. Außerhalb der großen Städte und touristischen Regionen sind Mieten, Dienstleistungen und teilweise auch Immobilien deutlich günstiger als in Deutschland.

Mögliche Vorteile in Bulgarien

  • häufig niedrige Mieten,
  • günstigere Lebensmittel und Dienstleistungen,
  • vergleichsweise geringe laufende Kosten,
  • EU-Mitgliedschaft,
  • teilweise günstige Immobilien.

Dem stehen regionale Unterschiede bei medizinischer Versorgung, Infrastruktur und Sprachbarrieren gegenüber. Auch die steuerliche Behandlung der deutschen Rente muss individuell geprüft werden.

Zypern: Fünf Prozent auf ausländische Renteneinkünfte

Zypern bietet eine besondere Besteuerungsmöglichkeit für ausländische Renten. Renteneinkünfte oberhalb eines Freibetrags von 3.420 Euro können mit fünf Prozent besteuert werden. Alternativ kann die reguläre Einkommensteuer gewählt werden. Zypern kann dadurch steuerlich interessant sein. Zugleich unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten je nach Region deutlich.

Mögliche Vorteile auf Zypern

  • fünf Prozent auf ausländische Renten oberhalb des Freibetrags,
  • EU-Mitgliedschaft,
  • Zahlung und Alltag in Euro,
  • mildes Klima,
  • je nach Region moderate Alltagskosten.

In beliebten Küstenorten können Mieten und Immobilienpreise jedoch deutlich höher sein. Vor dem Umzug sollte deshalb immer der konkrete Wohnort betrachtet werden.

Spanien und Portugal: beliebt, aber nicht automatisch steuerlich günstig

Spanien und Portugal gehören wegen Klima, Küstenregionen und vorhandener deutschsprachiger Gemeinschaften zu den beliebtesten Zielen im Ruhestand. Finanziell attraktiv sind vor allem kleinere Städte und Regionen abseits der bekannten Urlaubszentren. In beliebten Küstenregionen, auf Inseln oder in Großstädten können Mieten und Immobilienpreise dagegen hoch sein.

Mögliche Vorteile

  • je nach Region niedrigere Alltagskosten,
  • große Auswahl an Wohnorten,
  • gute Flugverbindungen nach Deutschland,
  • EU-Mitgliedschaft und Euro,
  • vielerorts gute Infrastruktur.

Portugal galt lange als besonders steuerfreundlich. Bei älteren Informationen im Internet ist jedoch Vorsicht geboten, da Regelungen geändert oder für neue Antragsteller beendet werden können.

In welchen Ländern kann das Gardia Notrufarmband genutzt werden?

Die professionelle 24/7-Notrufzentrale von Bosch kann derzeit in folgenden Ländern genutzt werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn., In diesen Ländern sind sowohl Notrufe an private Notfallkontakte als auch an die professionelle Bosch 24/7-Notrufzentrale möglich.

Kann das Gardia Notrufarmband in der Schweiz genutzt werden?

In der Schweiz kann das Gardia Notrufarmband derzeit nicht genutzt werden, da dort das 2G-Mobilfunknetz bereits abgeschaltet wurde. Prüfen Sie vor einem Umzug oder längeren Aufenthalt, ob Ihr Zielland unterstützt wird und welche Notfalloptionen dort verfügbar sind.

Wo müssen Sie Ihre Rente versteuern?

Ob Ihre Rente in Deutschland oder im neuen Wohnsitzland versteuert wird, hängt vom steuerlichen Wohnsitz, der Art der Rente und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Gesetzliche Renten, Beamtenpensionen, Betriebsrenten und private Renten können unterschiedlich behandelt werden. Auch weitere Einkünfte aus Immobilien oder Kapitalanlagen können die steuerliche Situation verändern.

Lassen Sie deshalb vor dem Umzug prüfen:

  • welcher Staat Ihre Einkünfte besteuern darf,
  • ob Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben,
  • ob im Zielland eine Steuererklärung erforderlich ist,
  • ob die jeweilige Sonderregelung tatsächlich auf Sie zutrifft.

Krankenversicherung und Aufenthalt im EU-Ausland

Bei einem dauerhaften Umzug innerhalb der EU kann die deutsche gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zuständig bleiben. Häufig wird dafür das Formular S1 benötigt, das im neuen Wohnsitzland registriert wird. Sie erhalten dann Zugang zur medizinischen Versorgung nach den Regeln des jeweiligen Landes.

Das Leistungsniveau, die Wartezeiten und mögliche Eigenanteile können jedoch von Deutschland abweichen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • die Entfernung zu Ärzten und Krankenhäusern,
  • die Versorgung mit regelmäßig benötigten Medikamenten,
  • Eigenanteile und Zuzahlungen,
  • eine mögliche private Zusatzversicherung.

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten kann außerdem eine Registrierung im Zielland erforderlich sein. Ruheständler müssen häufig ausreichende finanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutz nachweisen.

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Welche zusätzlichen Kosten werden häufig unterschätzt?

Niedrige Mieten bedeuten nicht automatisch, dass der gesamte Alltag günstiger wird. Häufig unterschätzt werden:

  • regelmäßige Reisen nach Deutschland,
  • zusätzliche Krankenversicherungen,
  • private medizinische Leistungen,
  • Steuerberatung in zwei Ländern,
  • Übersetzungen und Behördengänge,
  • Wechselkursverluste außerhalb des Euroraums,
  • spätere Pflege- und Betreuungskosten.

Berücksichtigen Sie deshalb nicht nur die monatlichen Ausgaben am Wohnort, sondern auch alle Kosten, die durch die Entfernung zu Deutschland entstehen.

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Checkliste: Lohnt sich das Wohnen im Ausland finanziell?

  • Wie hoch sind Miete und Nebenkosten am konkreten Wohnort?
  • Wie werden meine einzelnen Renteneinkünfte besteuert?
  • Gilt eine steuerliche Sonderregelung tatsächlich für mich?
  • Bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig?
  • Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?
  • Welche Eigenanteile entstehen bei medizinischen Leistungen?
  • Benötige ich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung?
  • Wie teuer sind regelmäßige Reisen nach Deutschland?
  • Bestehen Wechselkursrisiken?
  • Welche Aufenthalts- und Meldepflichten gelten?
  • Gibt es eine gute medizinische Versorgung in der Nähe?
  • Wie erreiche ich im Notfall schnell Hilfe?
  • Habe ich das Land bereits außerhalb der Urlaubssaison getestet?

Fazit

Das Wohnen im Ausland kann im Ruhestand finanzielle Vorteile bieten. Niedrigere Mieten, günstigere Dienstleistungen und geringere Alltagskosten können die Kaufkraft der Rente erhöhen. Griechenland, Italien und Zypern bieten darüber hinaus besondere Steuerregelungen für Menschen mit ausländischen Renteneinkünften. Diese gelten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob sich der Umzug wirklich lohnt, zeigt erst eine persönliche Gesamtrechnung. Neben Steuern und Lebenshaltungskosten gehören dazu Krankenversicherung, medizinische Versorgung, Reisen nach Deutschland, mögliche Pflegekosten und die Absicherung in Notfällen. Innerhalb der EU sind Rentenzahlung, Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung häufig leichter zu organisieren als bei einem Umzug in ein Drittland. Trotzdem sollte jede Entscheidung individuell geprüft werden. Die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse und eine auf grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisierte Steuerberatung sollten deshalb frühzeitig einbezogen werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Welches Land ist für deutsche Rentner steuerlich besonders günstig?
Griechenland, Italien und Zypern bieten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Steuerregelungen für Menschen mit ausländischen Renteneinkünften. Welche Regelung im Einzelfall günstig ist, hängt von der Rentenart, weiteren Einkünften und dem konkreten Wohnort ab.
Kann ich meine deutsche Rente vollständig im Ausland beziehen?
Die deutsche gesetzliche Rente kann grundsätzlich auch ins Ausland überwiesen werden. Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz wird sie in der Regel weiterhin vollständig ausgezahlt. Bei anderen Ländern können Einschränkungen gelten.
Muss ich meine deutsche Rente im Ausland versteuern?
Das hängt vom steuerlichen Wohnsitz, der Rentenart und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ab. Eine individuelle steuerliche Beratung ist deshalb empfehlenswert.
Bleibe ich im EU-Ausland krankenversichert?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die deutsche gesetzliche Krankenversicherung weiterhin zuständig bleiben. Häufig wird das Formular S1 benötigt. Die medizinische Versorgung erfolgt dann nach den Regeln des neuen Wohnsitzlandes.
Kann ich Gardia im Ausland nutzen ?
In diesen Ländern sind Notrufe an private Notrufkontakte möglich: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Die 24/7 Bosch Notrufzentrale ist nur in folgenden Ländern verfügbar (In diesen Ländern sind Notrufe an private Notrufkontakte und an die Bosch Notrufzentrale möglich): Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn. In der Schweiz wurde das 2G Mobilfunknetz bereits abgeschaltet, weshalb dort ein Einsatz des Gardia Notrufarmbandes nicht möglich ist.
„Als meine Tochter mit ihrer Familie ins Ausland gezogen ist, fiel mir die Entscheidung zunächst nicht leicht. Irgendwann habe ich gemerkt, dass ich im Alter lieber näher bei ihr sein möchte, statt allein in Deutschland zu bleiben. Der Umzug hat mir nicht nur mehr gemeinsame Zeit mit meiner Familie gebracht, sondern auch das beruhigende Gefühl, im Alltag Unterstützung in der Nähe zu haben. Mit Gardia kann ich trotzdem selbstständig bleiben und im Notfall schnell Hilfe erreichen.“
, Rita M., 77

Quellen:

  • Deutsche Rentenversicherung: Link
  • Griechische Steuerbehörde AADE: Link
  • Italienische Finanzbehörde Agenzia delle Entrate: Link
  • Finanzministerium Zypern: Link
  • Bulgarische Steuerbehörde NRA: Link
  • Europäische Union – Your Europe: Link
  • Europäische Union – Your Europe: Link
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