Pflegegrad 4 gehört zu den fünf Pflegegraden und steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch was bedeutet das konkret? Wer wird in Pflegegrad 4 eingestuft, und welche Unterstützung steht den Betroffenen zu?

Die Pflege von Angehörigen ist eine der größten Herausforderungen für viele Familien, und dabei ist es wichtig, sich gut über die verschiedenen Pflegegrade zu informieren. Pflegegrad 4 ist hierbei oft ein zentraler Punkt, wenn es darum geht, die richtige Hilfe zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Pflegegrad 4 wissen müssen – von den Voraussetzungen über die verfügbaren Leistungen bis hin zu den Antragsverfahren.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4:

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt, was in der Pflegebegutachtung mit 70 bis unter 90 Punkten für die Einschränkung der Selbstständigkeit bewertet wird. Mit dieser Einstufung können Betroffene Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen.

Die Pflegebegutachtung erfolgt nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) und beurteilt das Ausmaß der Selbstständigkeit. Dabei wird nicht mehr der Pflegeaufwand allein berücksichtigt, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen. Das Gutachten vergibt bis zu 100 Punkte, die sich aus sechs gewichteten Themenfeldern zusammensetzen. Für spezielle Bedarfssituationen, wie etwa in der Kinderpflege, gibt es besondere Regelungen. Wer eine Höherstufung auf Pflegegrad 4 anstrebt, muss einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegeversicherung stellen.

Finanzielle Unterstützung Pflegegrad 4

Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen häufig mehrfache intensive Unterstützung im Alltag, manchmal sogar eine nahezu durchgehende Betreuung. Für diese Anforderungen stehen Ihnen sämtliche Pflegeleistungen zur Verfügung. Einige Leistungen sind jedoch noch nicht in voller Höhe gewährt, da diese erst ab Pflegegrad 5 vollständig abgedeckt sind.

Im Vergleich zu den Pflegegraden 2 und 3 haben Sie mit Pflegegrad 4 erweiterte Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie auf Leistungen für die stationäre Pflege (Pflegeheim). Andere Leistungen bleiben in diesem Pflegegrad unverändert.

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Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel werden unabhängig vom Pflegegrad von der Krankenkasse übernommen. Pflegehilfsmittel hingegen sind speziell für pflegebedürftige Personen vorgesehen und erfordern einen Pflegegrad – dabei spielt die Höhe des Pflegegrads keine Rolle. Der Anspruch richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.

Pflegehilfsmittel können sein:

  • Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Rollstühle, Waschwagen, Notrufsysteme und weitere Hilfsmittel.
  • Verbrauchsmaterialien: Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und ähnliche Artikel.

Hausnotruf bei Pflegegrad 4

Ein Hausnotruf ist ein wichtiges technisches Pflegehilfsmittel, das Sicherheit im Alltag bietet. Für dieses System gewährt die Pflegeversicherung einen festen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit Pflegegrad 4 ist ein Hausnotruf besonders sinnvoll, da die ständige Erreichbarkeit von Hilfe entscheidend sein kann. Der Zuschuss wird gewährt, wenn Sie alleine leben oder häufig alleine sind und im Notfall keine Hilfe eigenständig rufen können.

Ein mobiler Notruf bietet zusätzliche Vorteile: Er begleitet Sie nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs und sorgt so für ein Maximum an Sicherheit.

Schnelle Hilfe im Notfall kann Leben retten.

Notrufsystem mit Sturzerkennung

Ein Notrufarmband mit Sturzerkennung bietet Menschen mit Pflegegrad 4 eine innovative Unterstützung, die ihnen trotz eingeschränkter Selbstständigkeit mehr Sicherheit und Unabhängigkeit ermöglicht. Durch moderne Technologien und eine intuitive Bedienung ist es optimal auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen abgestimmt.

  • Automatische Sturzerkennung
    Das Notrufarmband erkennt Stürze selbstständig und setzt automatisch einen Notruf ab, auch wenn der Träger nicht mehr aktiv reagieren kann. Dies ist besonders wichtig bei schweren Stürzen oder in Situationen, in denen Hilfe schnell benötigt wird.
  • Schnelle Hilfe im Ernstfall
    Neben der Sturzerkennung kann das Armband im Notfall per Knopfdruck eine Verbindung zu Rettungsdiensten oder vorab definierten Kontakten herstellen, sodass Hilfe jederzeit erreichbar ist.
  • Erhöhte Sicherheit und Selbstständigkeit
    Das Wissen, dass das Armband zuverlässig Unterstützung bietet, vermittelt ein Gefühl von Sicherheit und fördert ein selbstbestimmtes Leben, sei es zu Hause oder unterwegs.
  • Standortbestimmung
    Dank integrierter GPS-Funktion kann im Notfall der genaue Aufenthaltsort des Trägers ermittelt werden – ein unschätzbarer Vorteil, wenn schnelle Hilfe außerhalb der eigenen vier Wände erforderlich ist.
  • Benutzerfreundlichkeit
    Die Bedienung ist einfach und auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt. Ein Knopfdruck genügt, um Hilfe zu rufen, und die automatische Sturzerkennung funktioniert völlig eigenständig.
  • Zusätzliche Funktionen
    Viele Modelle bieten weitere nützliche Features, wie das Speichern medizinischer Informationen oder die Benachrichtigung von Kontakten bei schwachem Batteriestand.

Ein Notrufarmband mit Sturzerkennung ist eine wertvolle Ergänzung für die Pflege, da es nicht nur Sicherheit bietet, sondern auch dazu beiträgt, die Lebensqualität zu verbessern.

Finden Sie jetzt heraus ob ein Notrufsystem mit Sturzerkeennung das Richtige für Sie ist.

Mit diesen drei kurzen Fragen haben Sie im Zeitumdrehen die Gewissheit.

Das clevere Gardia Notrufsystem

Das Gardia Notrufarmband mit Sturzerkennung wurde speziell entwickelt, um Menschen mit Pflegegrad mehr Sicherheit und Unterstützung zu bieten, und damit die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Es kombiniert moderne Technologie mit einfachen, benutzerfreundlichen Funktionen, die sowohl den Träger als auch die Angehörigen entlasten.

Immer und überall in besten Händen.

  • Sturzerkennung mit 96% Genauigkeit:
    Speziell für Senioren entwickelt und individuell einstellbar – erkennt auch weiche Stürze.
  • Lange Akkulaufzeit:
    Mit einer Akkulaufzeit von 21 Tagen müssen Sie das Armband nicht täglich aufladen:
  • Europäisches Roaming:
    Dank europaweitem Roaming sind Sie stets im besten Netz unterwegs – ganz unabhängig von einem Anbieter. So können Sie sich immer auf eine zuverlässige Verbindung verlassen, egal wo Sie sich gerade befinden.
  • Genaue Ortung im Notfall:
    Der Standort wird genau ermittelt, damit Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt.
  • Professionelle 24/7 Bosch Notrufzentrale:
    Rund um die Uhr erreichbar, um im Notfall schnell und kompetent Hilfe zu organisieren.
  • Persönliche Notfallkontakte:
    Mit der myGardia App haben Sie die Möglichkeit, bis zu 6 individuelle Notfallkontakte festzulegen, die im Falle eines Notfalls sofort informiert werden. Sie entscheiden selbst, wer zuerst benachrichtigt wird – Ihre vertrauten Notfallkontakte oder die professionelle 24/7 Notrufzentrale. So behalten Sie die Kontrolle über die Hilfe, die Sie im Ernstfall erhalten.

Mehr als nur ein Notrufarmband

Mit Gardia erhalten Sie ein Notrufarmband, das Sturzerkennung, GPS-Ortung und direkte Kommunikation in einem Gerät kombiniert. Kosten für das monatliche Abonnement können in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen werden.

Notrufarmband mit Wasserfestigkeit – Perfekt für den täglichen Gebrauch. caera

Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 4

Die Pflege sollte individuell an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst sein. Neben den grundlegenden Leistungen gibt es weitere Unterstützungen, die speziell auf unterschiedliche Situationen abgestimmt sind:

  • Wohnumfeldverbesserung: Für barrierefreie Umbauten wie den Einbau eines Treppenlifts oder die Modernisierung des Bads können Sie bis zu 4.180 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.
  • Pflegeberatung: Eine kostenlose Beratung nach §7a hilft Ihnen, Pflege zu organisieren und passende Hilfsangebote zu finden.
  • Pflegekurse: Kostenfreie Schulungen vermitteln Pflegenden praktisches Wissen, z. B. zur Körperpflege oder zum Transfer.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Dieses Geld sichert den Lohn von Pflegenden in akuten Pflegenotfällen und beugt finanziellen Engpässen vor.
  • Wohngruppenzuschuss: Wer in einer Pflege-Wohngemeinschaft lebt, erhält monatlich 224 Euro Zuschlag, unabhängig vom Pflegegrad.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für digitale Pflegehilfen stellt die Pflegeversicherung 53 Euro pro Monat ber

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