Früher war der Renteneintritt ein fester Meilenstein im Leben: Mit 65 Jahren endete die Erwerbstätigkeit und der Ruhestand begann. Heute hat sich nicht nur das Renteneintrittsalter verschoben – auch die Bedürfnisse und Wünsche rund um das Thema Rente haben sich verändert.

Immer mehr Menschen möchten flexibel planen und – wenn möglich – früher in Rente gehen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Mehr Zeit mit der Familie, gesundheitliche Einschränkungen oder einfach der Wunsch, den Ruhestand aktiv und selbstbestimmt zu gestalten. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihren Rentenbeginn individuell anpassen können. Die weniger gute Nachricht: Nicht alle Optionen sind ohne finanzielle Einbußen möglich.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, wie Sie Abschläge vermeiden und was Sie beachten sollten, um den Renteneintritt nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Welches Renteneintrittsalter gilt für mich?

Aktuell liegt das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland bei 67 Jahren. Für Menschen, die vor 1964 geboren wurden, gelten jedoch Übergangsregelungen mit gestaffelten Altersgrenzen. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, kann regulär mit 65 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Für jeden Jahrgang erhöht sich das Eintrittsalter schrittweise, bis 67 Jahre als Regelalter erreicht sind.

Sonderregelungen für bestimmte Gruppen:

Nicht für alle Versicherten gilt das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für bestimmte Personengruppen Sonderregelungen vor, die es ermöglichen, deutlich früher in den Ruhestand zu gehen – teilweise sogar ohne finanzielle Einbußen. Wer etwa über viele Jahre hinweg in die Rentenversicherung eingezahlt hat, mit einer anerkannten Schwerbehinderung lebt oder eine besonders belastende Tätigkeit ausgeübt hat, kann von diesen Sonderregelungen profitieren.

Ein zentrales Beispiel ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen kann – etwa durch eine lange Erwerbstätigkeit, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehungszeiten – darf bereits vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Für viele ist das eine attraktive Möglichkeit, sich den wohlverdienten Ruhestand etwas früher zu gönnen.

Auch Menschen mit einer anerkannte Schwerbehinderung (mindestens Grad der Behinderung 50) haben Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn. Sie können – abhängig vom Geburtsjahr – bereits ab 60 oder 62 Jahren in Rente gehen, oft mit geringeren oder gar keinen Abschlägen. Voraussetzung ist jedoch eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren sowie der Nachweis der Schwerbehinderung zum Rentenbeginn.

Besonders belastende Tätigkeiten wie der Bergbau unter Tage werden ebenfalls gesondert berücksichtigt. Wer viele Jahre unter extremen körperlichen Bedingungen gearbeitet hat, kann ebenfalls früher in den Ruhestand gehen – mit verkürzter Wartezeit und gesonderten Regelaltersgrenzen.

Diese Sonderregelungen sollen die Lebensleistung und besonderen Belastungen einzelner Berufs- oder Lebenssituationen honorieren. Sie bieten wichtige Spielräume bei der Planung des Renteneintritts – und machen es möglich, früher abzuschalten, ohne dabei zwingend große finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Wer glaubt, zu einer dieser Gruppen zu gehören, sollte sich rechtzeitig beraten lassen – denn die Voraussetzungen sind teils komplex und unterscheiden sich je nach Geburtsjahr und Versicherungsverlauf.

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Welche Zeiten gelten als Versicherungsjahre?

Für viele, die früher in Rente gehen möchten, ist eine zentrale Frage: Welche Zeiten zählen eigentlich zu den sogenannten Versicherungsjahren – und wie viele brauche ich davon? Die Antwort ist entscheidend, denn bestimmte Rentenarten – etwa die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte – setzen eine bestimmte Anzahl an Versicherungsjahren voraus.

Grundsätzlich gilt jede Zeit, in der Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, als Versicherungszeit. Das betrifft vor allem Ihre beruflichen Jahre: Ob als Angestellter, Arbeiterin oder Selbstständige*r – Ihre Erwerbstätigkeit bildet in der Regel die Basis Ihres Rentenanspruchs.

Doch nicht nur bezahlte Arbeit zählt. Auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld bezogen haben, werden berücksichtigt. Ebenso werden Phasen erfasst, in denen Sie freiwillig Beiträge gezahlt haben – etwa, wenn Sie eine Zeit lang im Ausland waren oder sich in einer Übergangsphase befanden.

Ein oft unterschätzter Punkt: Auch sogenannte gleichgestellte Zeiten fließen in die Rentenberechnung ein. Dazu zählen unter anderem die Kindererziehungszeiten, in denen ein Elternteil auf Erwerbsarbeit verzichtet hat, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Auch Pflegezeiten – also die Betreuung von Angehörigen im häuslichen Umfeld – werden angerechnet. Damit würdigt das Rentensystem nicht nur klassische Erwerbsbiografien, sondern auch soziale Verantwortung.

Darüber hinaus können auch Schul- und Studienzeiten, bestimmte Ausbildungszeiten oder Übergangszeiten (z. B. nach dem Schulabschluss bis zum Beginn der Ausbildung) eingeschränkt berücksichtigt werden. Selbst Minijobs fließen dann mit ein, wenn entsprechende Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden – entweder freiwillig oder über den Arbeitgeber.

Entscheidend ist die sogenannte Mindestversicherungszeit, die je nach Rentenart zwischen 5 und 45 Jahren liegen kann. Wer beispielsweise früher in Rente gehen möchte, braucht in der Regel mindestens 35 Versicherungsjahre. Für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte sind es sogar 45 Jahre.

Um den Überblick zu behalten, lohnt sich ein regelmäßiger Blick in die eigene Renteninformation oder eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. So erfahren Sie, welche Zeiten bereits angerechnet wurden – und ob es Möglichkeiten gibt, fehlende Zeiten durch freiwillige Beiträge zu ergänzen.

Sonderfälle des Renteneintrittsalters

Nicht für alle Menschen gilt die gleiche Regelaltersgrenze. Es gibt bestimmte Personengruppen, für die Sonderregelungen greifen – sei es aufgrund besonderer Lebensumstände, gesundheitlicher Einschränkungen oder außergewöhnlicher Tätigkeiten. Hier ein Überblick:

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Wer mindestens 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann, darf unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Das bedeutet: Kein finanzieller Abzug – trotz früherem Rentenbeginn. Wichtig ist dabei, dass wirklich nur bestimmte Zeiten anerkannt werden (z. B. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Pflege).

  • Altersrente für langjährig Versicherte

    Diese Rentenart ist bereits nach 35 Versicherungsjahren möglich, allerdings nicht abschlagsfrei. Wer diese Option nutzen möchte, muss mit monatlichen Rentenabschlägen rechnen – je früher der Rentenbeginn, desto höher der Abzug.

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können bereits ab 62 Jahren in Rente gehen – mit Abschlägen. Wer mindestens 35 Jahre Versicherungszeit hat, kann abschlagsfrei bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Hier gelten großzügigere Regelungen, die helfen sollen, gesundheitliche Belastungen auszugleichen.

  • Rente für Bergleute

    Eine weitere Sonderregelung gilt für Beschäftigte, die langjährig unter Tage gearbeitet haben – also in besonders belastenden Arbeitsumgebungen tätig waren. Für sie kann die Mindestversicherungszeit bei nur 25 Jahren liegen, wenn diese Zeit unter Tage geleistet wurde. Auch hier ist ein früherer Rentenbeginn möglich.

  • Rente für langjährig Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen

    Wer viele Jahre selbstständig war und freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann – je nach Anzahl der anerkannten Versicherungsjahre – ebenfalls unter die Regelung für langjährig oder besonders langjährig Versicherte fallen. Eine genaue Prüfung durch die Rentenversicherung ist hier besonders wichtig.

  • Diese Sonderregelungen zeigen:

    Es gibt nicht die eine Rentenregelung. Wer sich rechtzeitig informiert und beraten lässt, kann oft von individuellen Möglichkeiten profitieren – und den eigenen Ruhestand selbstbestimmter gestalten.

    Vorzeitig in Rente gehen: Achtung, Abschlag!

    Der Wunsch, früher in den Ruhestand zu gehen, ist weit verbreitet – sei es, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, sich einem Hobby zu widmen oder einfach den Alltag etwas ruhiger anzugehen. Doch wer ohne Sonderregelung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss mit Rentenkürzungen rechnen.

    • Mindestversicherungszeit: 35 Jahre erforderlich
      Damit ein vorzeitiger Renteneintritt überhaupt möglich ist, müssen mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Dazu zählen unter anderem Zeiten der Erwerbstätigkeit, Erziehungszeiten, Pflegezeiten oder auch Phasen mit freiwilligen Beitragszahlungen.
    • Abzüge: 0,3 % pro Monat früherem Rentenbeginn
      Wer früher in Rente geht, muss mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat rechnen. Das ergibt einen Abzug von 3,6 % pro Jahr. Wer also z. B. vier Jahre früher in den Ruhestand geht, bekommt 14,4 % weniger Rente – und zwar ein Leben lang.
    • Maximaler Vorlauf: vier Jahre
      Frühestens vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter kann die vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen werden. Wer also regulär mit 67 Jahren in Rente gehen würde, könnte frühestens mit 63 Jahren den Ruhestand antreten – mit maximalem Abschlag.
    • Möglichkeit zum Ausgleich durch freiwillige Zahlungen
      Wer diese Kürzungen vermeiden möchte, kann unter bestimmten Bedingungen freiwillig zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Dadurch lassen sich die Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich besonders für Menschen, die finanziell vorgesorgt haben oder eine hohe Rente erwarten.
    • Beratung dringend empfohlen
      Ein vorzeitiger Renteneintritt will gut überlegt sein – schließlich wirkt sich die Entscheidung dauerhaft auf die finanzielle Situation im Alter aus. Es ist daher sinnvoll, sich bei der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen. So lassen sich mögliche Alternativen prüfen und die Auswirkungen genau berechnen.

    Die Teilzeitrente für Aktive

    Nicht jeder möchte oder kann sofort vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Teilzeitrente, auch bekannt als „Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Kombination mit Teilzeit“, ist ein Modell für alle, die den Übergang in den Ruhestand flexibel und gleitend gestalten möchten.

  • Flexibler Rentenbeginn ab 63 Jahren

    Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf bereits ab 63 Jahren eine Teilrente beziehen – also eine reduzierte Rentenzahlung parallel zur beruflichen Tätigkeit. So können Sie Ihre Arbeitszeit nach und nach reduzieren, ohne auf ein regelmäßiges Einkommen zu verzichten.

  • Drei Teilrenten-Stufen zur Auswahl

    Je nach Wunsch kann die Teilrente in drei Stufen bezogen werden: zu ein Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der regulären Vollrente. Dies gibt Ihnen viel Gestaltungsfreiraum – beispielsweise, wenn Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit nur schrittweise verringern möchten.

  • Hinzuverdienstgrenzen beachten

    Während der Teilrente dürfen Sie weiterhin arbeiten und Einkommen erzielen. Allerdings gelten dabei bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Wird diese Grenze überschritten, kann es zu Kürzungen der Teilrente kommen. Seit der Reform der Hinzuverdienstregelung 2023 sind die Grenzen jedoch deutlich gelockert worden – in vielen Fällen bleibt die Teilrente selbst bei höherem Einkommen vollständig erhalten.

  • Steuerliche Vorteile und Sozialversicherung

    Auch steuerlich kann sich die Kombination aus Teilzeitjob und Teilrente lohnen. Zudem bleiben Sie durch die fortgesetzte Berufstätigkeit weiterhin sozialversichert – etwa in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies kann sich auch positiv auf Ihre spätere Vollrente auswirken.

  • Für Unternehmen und Arbeitnehmer attraktiv

    Die Teilzeitrente ist nicht nur für Beschäftigte interessant, sondern auch für Arbeitgeber. Denn durch einen sanften Übergang in den Ruhestand können Wissen und Erfahrung im Unternehmen gehalten und die Nachfolge frühzeitig organisiert werden.

  • Voraussetzung: Antrag stellen

    Die Teilrente wird nicht automatisch gezahlt – sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen und sich vorab ausführlich beraten zu lassen, um die passende Kombination aus Arbeit und Rente zu finden.

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    Die Teilzeitrente ermöglicht es, den Übergang in den Ruhestand flexibel zu gestalten, indem Sie weiterhin in Teilzeit arbeiten und die Rente schrittweise anpassen.

    Die Erwerbsminderungsrente

    Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.

  • Wann wird sie gezahlt?

    Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

    • Wenn Sie noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten können.
    • Wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
  • Voraussetzungen

    Um Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag mindestens 3 Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet haben.

  • Höhe der Rente

    Die Rente wird nach den Einzahlungsjahren berechnet. Sie ist in der Regel niedriger als die normale Altersrente, da sie auf den bisherigen Rentenansprüchen basiert.

  • Dauer

    Die Erwerbsminderungsrente wird zunächst für 3 Jahre bewilligt, kann aber verlängert werden, wenn die gesundheitliche Einschränkung weiterhin besteht.

  • Wiedereingliederung

    Nach einer gewissen Zeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder ins Berufsleben zurückkehren – zum Beispiel durch Umschulungen oder eine schrittweise Rückkehr.

  • Renteneintritt für Schwerbehinderte

    Für schwerbehinderte Menschen gibt es spezielle Regelungen, die den Renteneintritt erleichtern. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen – und das ohne Abschläge auf die Rentenhöhe.

    • Früherer Rentenbeginn
      In der Regel können schwerbehinderte Menschen ihre Rente zwei Jahre früher beziehen als die allgemeine Regelaltersgrenze. Das bedeutet, dass sie bereits mit 65 Jahren statt mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen können.
    • Keine Rentenabschläge
      Ein besonders wichtiger Vorteil: Der vorzeitige Rentenbeginn führt nicht zu den üblichen Rentenabschlägen, die bei einem früheren Eintritt in die Rente sonst häufig anfallen. Das ermöglicht einen volleren Rentenbezug, ohne finanzielle Nachteile.
    • Bedingungen für den früheren Renteneintritt
      Um von dieser Regelung zu profitieren, muss der Schwerbehindertenausweis vor dem Renteneintritt vorliegen und eine amtliche Feststellung des Grads der Behinderung nachgewiesen werden. Der Antrag für den vorzeitigen Renteneintritt muss in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
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    Früher in den Ruhestand – dank besonderer Regelungen für Schwerbehinderte.

    Tipp: Früher in Rente dank Lebensarbeitszeitkonto

    Ein Lebensarbeitszeitkonto bietet eine flexible Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen, ohne auf finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen. Dieses Modell erlaubt es, über die Jahre Arbeitszeit oder Gehalt anzusparen, um dann früher auszutreten oder die Arbeitszeit zu reduzieren.

    • Wie funktioniert es?
      Über die Jahre hinweg können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitszeit oder Gehalt auf einem sogenannten Lebensarbeitszeitkonto ansparen. Das angesparte Kapital oder die angesparte Arbeitszeit wird dann genutzt, um entweder eine frühere Rente zu ermöglichen oder Teilzeitmodelle zu nutzen.
    • Vorteile für den Renteneintritt:
      Das Lebensarbeitszeitkonto bietet vor allem den Vorteil, dass Sie Ihren Übertritt in die Rente flexibler gestalten können. Sie können etwa durch Teilzeitbeschäftigung und paralleles Anzapfen des Kontos den Übergang in den Ruhestand sanfter und finanziell abgesichert gestalten.
    • Langfristige Planung
      Besonders wichtig: Ein Lebensarbeitszeitkonto sollte frühzeitig geplant werden, da es in der Regel über Jahre hinweg angelegt werden muss, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Es lohnt sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über diese Option zu sprechen und die langfristige Strategie zu entwickeln.

    Rentenbeiträge 2025

    Im Jahr 2025 wird sich einiges im Bereich der Rentenbeiträge ändern. Es ist wichtig, frühzeitig über die zu erwartenden Beitragsanpassungen informiert zu sein, um die eigene Altersvorsorge entsprechend planen zu können.

    • Höhe der Rentenbeiträge
      Ab 2025 werden die Rentenbeiträge möglicherweise leicht steigen, um den steigenden Ausgaben im Rentensystem entgegenzuwirken. Wer langfristig plant, sollte diese Anpassungen in die Berechnung der Rentenhöhe einfließen lassen.
    • Auswirkungen auf die Rentenzahlungen
      Die Anpassung der Rentenbeiträge kann sich auf die Höhe Ihrer Rentenansprüche auswirken. Eine frühzeitige Information und ein gezieltes Sparen während der Erwerbstätigkeit können helfen, diese Änderungen auszugleichen und die Rentenlücke zu schließen.
    • Rentenversicherung und freiwillige Zahlungen
      Wer nicht auf die vollen Rentenbeiträge angewiesen ist, hat die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten, um seine Rentenansprüche weiter zu erhöhen. Diese Option kann für diejenigen sinnvoll sein, die schon vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen möchten.

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    Fazit

    Der Weg in den Ruhestand muss nicht immer mit einem plötzlichen Wechsel von der Arbeit zur Rente erfolgen. Dank flexibler Modelle wie der Teilzeitrente, der Erwerbsminderungsrente oder dem Lebensarbeitszeitkonto haben Sie viele Möglichkeiten, den Übergang individuell zu gestalten und ihn an Ihre Lebenssituation anzupassen. Besonders für schwerbehinderte Menschen gibt es besondere Regelungen, die einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge ermöglichen.

    Ein wichtiger Aspekt für die Planung des Renteneintritts ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Rentenbeiträgen und den Regelungen für die Jahre nach 2025. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Übergang in den Ruhestand so reibungslos wie möglich verläuft.

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